Temporäre Wohnmöglichkeiten: Darauf sollte man achten

Ein Praktikum, berufliche Verpflichtungen oder private Veränderungen – es gibt verschiedene Gründe, weshalb man auf der Suche nach einer temporären Wohnmöglichkeit ist. Da die Wohnungssuche in der heutigen Zeit zu einer großen Herausforderung geworden ist, entscheiden sich viele Menschen außerdem für eine temporäre Wohnmöglichkeit, um so die Zeit bis zu dem eigentlichen Umzug überbrücken zu können. Wenn man in einer Wohnung oder in einem Zimmer auf Zeit leben möchte, dann sollte man bei seiner Suche nach einer geeigneten Unterkunft auf verschiedene Aspekte achten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Möblierte oder unmöblierte Wohnmöglichkeit?

Wer nach einer temporären Wohnmöglichkeit sucht, der wird primär auf Inserate stoßen, die möbliert sind. Dies macht auch Sinn, wenn man sich eine Menge Zeit und Geld sparen möchte. Vor allem dann, wenn man die Wohnung oder das Zimmer lediglich für einen kurzen Zeitraum beziehen möchte. Beim Wohnen auf Zeit in Essen hat man beispielsweise die Möglichkeit, sich zwischen zahlreichen Unterkünften, die umfänglich mit Bett, Fernseher, Stereoanlage, Dekoration und Co. ausgestattet sind, zu entscheiden.

Bei einer möblierten Unterkunft ist es wichtig, sich vor dem Einzug eine Inventarliste aushändigen zu lassen und das Inventar auf Schäden und Mängel zu untersuchen. Diese sollten unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Andernfalls läuft man Gefahr, dass man beim Auszug für Schäden und Mängel, die man nicht verursacht hat, haftbar gemacht wird, was äußerst ärgerlich wäre.

Was muss unbedingt im Mietvertrag stehen?

Der Abschluss eines Mietvertrags ist von enormer Bedeutung, wenn man auf Zeit in einer Wohnung oder einem Zimmer leben möchte. Mieter sollten skeptisch werden, wenn ein Vermieter keinen Mietvertrag anfertigen möchte und in solch einem Fall von dem Angebot besser Abstand nehmen. Für die Erstellung des Vertrags gibt es klare Regeln. Essentiell ist zum Beispiel die konkrete Angabe einer zeitlichen Befristung. In diesem Zusammenhang ist es außerdem erforderlich, einen Begründung für die Befristung aufzuführen. Wenn im Vertrag eine Angabe zur zeitlichen Befristung gemacht wurde, müssen Mieter beim Auszug in der Regel auch keine schriftliche Kündigung einreichen. Der Vertrag muss beiden Parteien schriftlich im Original vorliegen und von diesen unterzeichnet werden.

Fällt für das Wohnen auf Zeit eine Kaution an?

Ob und in welcher Höhe eine Kaution für eine temporäre Wohnungsmöglichkeit anfällt, ist von dem jeweiligen Vermieter abhängig. Die Höhe der Summe darf jedoch nicht die Gesamtsumme von drei Nettokaltmieten übersteigen. Wichtig hierbei ist, dass die exakte Höhe der Kaution im Mietvertrag vermerkt ist. Es gibt die Möglichkeit, die Kaution in bar oder per Überweisung an den Vermieter auszuhändigen. Beide Optionen sind rechtswirksam. Alternativ zur Kaution gibt es auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft vorzulegen. Hierbei verpflichtet sich eine bürgende Person, die Kosten für mögliche Mietausfälle oder für aufkommende Schäden zu übernehmen. Die Bürgschaft muss schriftlich erstellt und von allen Parteien unterzeichnet werden.